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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung


 
 Die Rechtsschutzversicherung ist die Lösung 
 des Kostenrisikos bei Rechtsstreitigkeiten.
 Recht bekommen darf keine Geldfrage sein.

 Oft müssen Menschen aus Angst vor hohen
 Prozesskosten auf ihr gutes Recht verzichten, 
 nur weil sie nicht frühzeitig eine Rechtsschutz-
 versicherung abgeschlossen haben.


Wichtig ist, alle wesentlichen Rechtsschutzbausteine in einer kombinierten Police zu vereinbaren. Bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten.

Die Grundlagen

Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, mit Ihrem Arbeitgeber streiten oder ein Handwerker schlechte Arbeit macht - wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen wollen, kann der Gang zum Anwalt oder zum Gericht unumgänglich werden.

Doch wer einen Rechtsstreit verliert, zahlt Anwaltsrechnungen, Gutachtergebühren und Gerichtskosten aus eigener Tasche - das summiert sich schnell auf hohe Beträge.

Ein solider Rechtsschutz ist deshalb wichtig. Der Rechtschutzversicherer sorgt mit Fachkenntnissen und finanzieller Unterstützung dafür, dass Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko bekommen, er zahlt im Streitfall alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Leistungsumfang

Rechtsstreitigkeiten sind teuer - selbst bei kleineren Prozessen gehen Anwalts- und Gerichtskosten schnell in die Tausende. Hinzu kommen häufig noch die Kosten für Sachverständigen-Gutachten und Zeugen.

Gegen diese finanziellen Risiken schützen Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung. Das ist nicht nur dann wichtig, wenn Sie eine Auseinandersetzung vor Gericht verloren haben und sämtliche Kosten, also auch die des Gegners, tragen müssen.

Auch wenn Sie den Rechtsstreit gewonnen haben, können Sie auf Ihren Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn etwa Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig ist.

Finanziell geschützt auch im Schlichtungsverfahren
Außerdem: häufig werden vor Gericht nur Teilerfolge erzielt und die Kosten zwischen den Parteien entsprechend aufgeteilt. Vergleiche sind ebenfalls nicht selten - hier tragen Kläger und Beklagter jeweils ihre eigenen Kosten.

Auch die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, die in verschiedenen Bundesländern vor einer Klage bei Gericht vorgeschrieben sind, bezahlt im Regelfall Ihre Rechtsschutzversicherung.

Leistungseinschränkungen

Die Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Risiken in vielen Bereichen - doch sie kann nicht alle denkbaren Fälle abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen.

Bestimmte Auseinandersetzungen können deshalb nicht versichert werden, so etwa Verfahren wegen Parkverstöße im Straßenverkehr, Streitigkeiten rund um den Hausbau oder im Recht der Handelsgesellschaften, Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte.

Im Erbrecht werden im Regelfall nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch Tod eines Erblassers, das erforderlich macht. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auch Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Personen sind in der Rechtsschutzversicherung nicht eingeschlossen.

Typische Schadensfälle

Arbeits-, Verkehrs- und Mietstreitigkeiten
Besonders häufig sind Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Arbeit, Verkehr und Wohnung. Wer etwa gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht klagen.

Wichtig übrigens bei Arbeitsstreitigkeiten: in erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selber - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Selbst wenn Sie ein Arbeitsgerichtsverfahren in erster Instanz gewinnen, bleiben Sie also auf der Rechnung Ihres Anwalts sitzen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.

Mit dem Rechtsschutz auf der sicheren Seite
Auch Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter sind häufig - Stichworte sind Eigenbedarfskündigungen, Nebenkostenabrechnungen oder Zahlungsrückstände. Sowohl als Mieter wie auch als Vermieter ist man mit einem passenden Rechtsschutz auf der sicheren Seite, wenn man im Streitfall die Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen will.

Auch wer - verschuldet oder unverschuldet - in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kommt oft um einen Rechtsstreit nicht herum. Denn allein die bei Verkehrsunfällen entstehenden Sachschäden können in die Tausende gehen, von den Schadenersatzforderungen bei schweren Verletzungen mit bleibenden Folgen gar nicht zu reden.

Thema Kosten

Versicherungen kosten Geld - und manch einer rät, gerade die Rechtsschutzversicherung einzusparen. Doch ein Verkehrsunfall, die Kündigung des Jobs, eine Körperverletzung durch andere oder Ärger mit dem Vermieter lassen sich weder voraussehen noch vermeiden.

Wenn Sie in solchen Fällen nicht klein beigeben wollen, kommen Sie um einen Rechtsstreit nicht herum. Gut also, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Ein Privatrechtsschutz ist für einen 30 jährigen Single-Arbeitnehmer schon für ca. 100 Euro jährlich zu haben. Werden zusätzlich noch Verkehrs- und Mietstreitigkeiten versichert, liegt der Beitrag (je nach gewählter Selbstbeteiligung) bei etwa 170 Euro.

Der richtige Vertrag

Welchen Rechtsschutz brauche ich?
Wie bei anderen Versicherungen gibt es auch beim Rechtsschutz verschiedene Leistungsbausteine, die Sie je nach beruflicher und privater Lebenssituation abschließen und später auch anpassen können.

Sie können in den Versicherungsschutz alle Probleme rund um Ihr Fahrzeug einschließen (Verkehrs-Rechtsschutz), als Selbstständiger können Sie entscheiden, ob Sie nur den privaten oder auch den beruflichen Bereich versichern wollen.

Bei Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis - etwa wenn Ihnen gekündigt wird oder der Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet - greift der Arbeitsrechtsschutz. Sie können sich zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen versichern oder als älterer Mensch die Versicherung für den beruflichen Bereich ausschließen.

Vor dem Abschluss gut informieren
Auch Steuerstreitigkeiten, Vertragsauseinandersetzungen, Schadenersatzfragen, Straf- oder Sozialgerichtsverfahren und erbrechtliche Streitigkeiten können abgesichert werden.

Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich genau informieren und beraten lassen, welchen Schutz Sie persönlich brauchen.

 


Versicherbare Rechtsschutz-Bereiche

Privat

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die mitversicherten Familienangehörigen für den privaten Lebensbereich.

Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die mitversicherten Familienangehörigen in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.

Verkehr

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die mitversicherten Familienangehörigen:

  • als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertrags-
    schluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene Motorfahrzeuge zu Lande, Wasser und in der Luft,
  • als Erwerber solcher Fahrzeuge,
  • als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges,
  • als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge
  • bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr
  • für die im Versicherungsschein genannten Motorfahrzeuge zu Lande, die sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Familienangehörigen befinden, auch wenn diese nicht auf diesen Personenkreis zugelassen sind.
    Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den versicherten Personenkreis zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
    Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
    Mitversichert gelten im Leistungsumfang des Verkehrsbereiches auch bei einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers sowie seines ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners die auf diese Personen zugelassenen PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung sowie Anhänger, sofern diese auch privat genutzt werden. Rechtsschutz

Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer

Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der mitversicherten Familienangehörigen.

Vorsorge-Rechtsschutz

 

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie die mitversicherten Familienangehörigen im privaten und ehrenamtlichen Bereich sowie im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.


Versicherte Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz:
    als Arbeitnehmer
    als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
  • Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
  • Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der privaten
    Internetnutzung
  • Zeugenbeistand
  • Beistand im Verwaltungsrecht

Schadenbeispiele

Privat-Rechtsschutz

  • Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten,Sportartikel oder Möbel
  • Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen, weil diese die Leistung verweigern
  • Fehlerhafter Bescheid einer Behörde oder der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreisen

Berufs-Rechtsschutz

  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder nicht ausbezahlter Lohn
  • Schlechtes Arbeitszeugnis
  • Höhe des Weihnachts- / Urlaubsgeldes oder verweigerter UrlaubWichtige Information: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.

Verkehrs-Rechtsschutz

  • Fehlende Zahlung der gegnerischen Versicherung für den Unfallschaden am Auto
  • Mängel beim Autokauf
  • Geschwindigkeitsüberschreitung,
  • Rotlichtverstoß oder vermeintliche Unfallflucht

Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer

  • Plötzliche Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
  • Mängel in der Wohnung oder eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
  • Lärmende Nachbarn

Spezial-Straf-Rechtsschutz

  • Diebstahlvorwurf nach dem versehentlichen Passieren der Supermarktkasse
  • Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen den ehrenamtlichen Übungsleiter nach der Verletzung eines Kindes im Training
  • Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum

Vorsorge-Rechtsschutz

  • Kündigung der bislang im Vertrag der Eltern mitversicherten, frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb
  • Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung
  • Mängel an der PC-Anlage des Kindes, die es sich nach Abschluss des Studiums für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat


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